Tierökologische Belange bei Windenergieplanungen

in den Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein des LANU finden sich sehr detaillierte Empfehlungen zum Vogelschutz in unserem Gebiet.

SH_Tierökologische_Belange_windenergie.pdf

daraus auf Seite 24

Rastgebiete
Aufgrund des Gewässerreichtums (Küstengebiete, namentlich das Wattenmeer sowie Binnenseen und Großteiche im Östlichen Hügelland) hat Schleswig-Holstein eine besondere Bedeutung als Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche Watt- und Wasservogelarten. Neben dem Wattenmeer und der Ostseeküste erfüllen v.a. die großen Seen und einige Großteiche die Kriterien eines Feuchtgebiets Internationaler Bedeutung (FIB) gem. RamsarKonvention (STRUWE-JUHL 2000). Die großen Grünlandgebiete in der Seemarsch und in einigen Flussniederungen (Eider-Treene-SorgeNiederung) sind von besonderer Bedeutung als Rast- und Nahrungsgebiete für Kiebitz und Goldregenpfeifer, für Schwäne und verschiedene Gänsearten sowie für Greifvögel (Kornweihe, Raufußbussard). Sie erfüllen z.T. ebenfalls die Kriterien eines Feuchtgebiets internationaler Bedeutung.

Für folgende Vogelschutzgebiete (Special protected areas = SPA) wird ein Prüfbereich von 3.000 m um die Gebiete empfohlen, weil dadurch auch wichtige Nahrungsgebiete für verschiedene Gänsearten und Singschwäne und Verbreitungsschwerpunkte des Seeadlers berücksichtigt werden:

Teilgebiete des SPA…
…und • SPA „Schaalseegebiet“ (2331-491).

und weiter auf Seite 39 : Saatgans besonders geschützte Art nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG Schwerpunkträume sind der Schaalsee und die Travemündung.

Seite 40: 4.3.3.3 Kranich
Anh. I EG-VSchRL, streng geschützte Art nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG
Wichtigste Rastplätze in Schleswig-Holstein sind der Oldenburger See und das Schaalseegebiet. Kleinere Rastansammlungen treten regelmäßig im Bereich der Binnenseen in der Hohwachter Bucht auf. Diese Gebiete sind als EU-Vogelschutzgebiete gemeldet. Einhalten eines 3.000 m breiten Abstandes um die wichtigsten Kranichschlafplätze. • Hauptflugkorridore zwischen Schlafplätzen und Nahrungsgebieten der Kraniche sollten von Windenergieanlagen freigehalten werden (Untersuchungsbereich 6.000 m um Kranichschlafplätze > 10  Exemplare).

 

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