Chaos in Kiel

Windenergie und Artenschutz

 

in diesem Konfliktfeld geht es zwischen der Staatskanzlei, Umweltministerium und LLUR (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) hin und her.

Die Kriterienliste hat in den vergangenen eineinhalb Jahren bereits mehrere Änderungen erfahren. Ob es dabei bleibt, ist fraglich. Denn für die Landesregierung steht über allem das Ziel, als Windenergiestandorte zwei Prozent der Landesfläche ausweisen zu lassen. Wenn es dafür in bestimmten Regionen wie in den Westküstenkreisen räumlich zu eng werden und dem Protest von durch Windkraft genervten Anliegern nachgegeben werden sollte, können sich schnell Verschiebungen zu Lasten der weichen Tabuzonen ergeben, da deren Definition im Ermessen des Landes liegt.

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