Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Großwindanlagen – Persönliche Haftung von Ratsmitgliedern

auf der Website des Deutschen Arbeitgeber Verbandes (!) haben wir einen Beitrag von Prof. Michael Elicker und Andreas Langenbahn gesehen, in dem unsere Auffassungen voll bestätigt werden.

Das Bundesamt für Umwelt fasst zusammen: “Betrachtet man die exemplarisch aufgeführten Untersuchungsergebnisse, wird deutlich, dass Infraschall ab gewissen Pegelhöhen vielfältige negative Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben kann. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele der negativen Auswirkungen von Infraschalleinwirkungen die Bereiche Herz-Kreislaufsystem, Konzentration und Reaktionszeit, Gleichgewichtsorgane, das Nervensystem und die auditiven Sinnesorgane betreffen. Probanden klagten häufig über Schwindel- und Unbehaglichkeitsempfindungen bei Infraschallexposition … Vergleicht man die Untrsuchungsergebnisse, wird deutlich, dass negative Auswirkungen von Infraschall im Frequenzbereich unter 10 Hz auch bei Schalldruckpegeln unterhalb der Hörschwelle nicht ausgeschlossen sind.” (S. 62)…

Für Stadtratsmitglieder kann sich hieraus, wenn entsprechende Gesundheitsschäden bei Betroffenen auftreten, sogar die persönliche Haftung (!) der dies ermöglichenden Stadtratsmitglieder mit ihrem Privatvermögen ergeben. Die parlamentarische Indemnität steht nur den Mitgliedern der staatlichen Parlamente, nicht aber den Mitgliedern der sog. “Kommunalparlamente” zu. Das ist eine Tatsache, die wohl bisher noch nie in ihrer ungeheuren Tragweite durchdacht wurde.

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